Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmer und Verbraucher
1 Geltung
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Phone Repair Center e.U. (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt) und unseren Kunden, bei denen es sich nicht um Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt. Sie finden Anwendung auf das aktuelle Rechtsgeschäft sowie auf alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn in späteren Verträgen oder Aufträgen nicht ausdrücklich auf diese AGB verwiesen wird. Dies gilt insbesondere für Ergänzungs- und Folgeaufträge.
1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen Version sind die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung. Sie finden diese auf unserer Website unter www.phonerepaircenter.at/. Änderungen der AGB werden dort rechtzeitig veröffentlicht.
1.3 Verträge werden grundsätzlich auf Basis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgeschlossen. Andere von uns festgelegte oder vereinbarte Vertragsbedingungen, wie beispielsweise spezifische Service- und Reparaturbedingungen für Verbraucher, treten ergänzend zu unseren AGB in Kraft.
1.4 Die Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist ausgeschlossen, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.5 Die Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, selbst wenn wir diesen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
1.6 Diese AGB enthalten spezifische Regelungen für Marketingaktivitäten, da diese von Technik und Service (z. B. Logistikdienstleistungen) abweichen können. Dennoch gelten die vorliegenden AGB in ihrer Gesamtheit für alle Geschäftsbereiche.
2 Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2 Mündliche Zusagen, Zusicherungen oder Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss erlangen erst durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung Rechtsverbindlichkeit.
2.3 Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien enthalten sind und nicht von uns stammen, sind für uns unverbindlich. Legt der Kunde diese Informationen seiner Beauftragung zugrunde, hat er uns dies mitzuteilen. Nur in diesem Fall können wir die Richtigkeit der Informationen prüfen und gegebenenfalls schriftlich bestätigen. Andernfalls sind die Informationen unverbindlich.
2.4 Kostenvoranschläge von Phone Repair Center sind grundsätzlich unverbindlich. Wir bemühen uns um genaue Schätzungen, jedoch können die tatsächlichen Reparaturkosten bis zu 10% über dem Kostenvoranschlag liegen. Bei einer Überschreitung von mehr als 10% informieren wir Sie umgehend und erstellen einen neuen Kostenvoranschlag. Sollten Sie den neuen Kostenvoranschlag ablehnen, berechnen wir die bis zum Abbruch der Reparatur entstandenen Kosten gemäß unserer aktuellen Preisliste, die auf unserer Website (www.phonerepaircenter.at) einsehbar ist. Falls eine Reparatur wider Erwarten nicht möglich ist, senden wir Ihr Gerät unrepariert gegen eine Pauschale gemäß Preisliste zurück.
2.5 Wenn Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur Ihres Geräts wünschen, berechnen wir bei Ablehnung eine Kostenvoranschlagspauschale gemäß unserer aktuellen Preisliste. Für Smartphones und Tablets beträgt diese Pauschale 40 € inklusive Umsatzsteuer. Diese Gebühr entfällt, wenn Sie uns im Anschluss an den Kostenvoranschlag mit der Reparatur beauftragen oder ein Neukaufangebot annehmen. Sollte sich im Rahmen der Überprüfung herausstellen, dass eine Reparatur aufgrund des hohen Kostenaufwands im Verhältnis zum Gerätewert nicht sinnvoll ist oder das Gerät irreparabel ist, erstellen wir keinen Kostenvoranschlag. In diesem Fall berechnen wir eine Überprüfungspauschale in Höhe von 40 € inklusive Umsatzsteuer. Die genannten Preise gelten für Kunden, die ihr Gerät persönlich bei uns abgeben und abholen. Für unseren "Pick-up and Return"-Service fallen folgende Transportpauschalen an: Österreichweit: 15 € inkl. USt. für Smartphones, Tablets und Smartwatches, 25 € inkl. USt. für Notebooks, PCs, Drohnen und Konsolen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.6 Kostenvoranschläge haben eine Gültigkeit von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum. Sollten wir innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie keine Reparatur wünschen. Wir senden Ihr Gerät dann unrepariert gegen die oben genannte Kostenvoranschlagspauschale zurück, die nach Ablauf der Frist nicht mehr erstattet wird. Bei Ablehnung des Kostenvoranschlags übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Folgeschäden und können eine vollständige Wiederherstellung des Gerätezustands nicht garantieren. Sollten wir Ihr Gerät nach Ablauf der 28 Tage nicht zurücksenden können und Sie uns nicht kontaktieren oder erreichbar sein, berechnen wir für jeden weiteren Tag der Aufbewahrung eine Gebühr von 1 €. Nach Ablauf von insgesamt 58 Tagen (28 Tage Entscheidungsfrist + 30 Tage Aufbewahrung) und weiterhin ausbleibender Erreichbarkeit behalten wir uns das Recht vor, Ihr Gerät zu entsorgen.
3 Preise
3.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Preisangaben nicht als Pauschalpreise zu verstehen. Tatsächliche Kosten können je nach Aufwand und Materialverbrauch variieren.
3.2 Wenn Sie zusätzliche Leistungen benötigen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, informieren wir Sie vorab über die anfallenden Kosten. Wir berechnen für diese Leistungen eine faire und angemessene Vergütung.
3.3 Unsere Preisangaben verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise, zu denen die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten für den Versand ab Lager hinzukommen.
3.4 Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Verpackung, Transport, Verladung und Versand sowie für Zölle und Versicherungen vom Kunden zu tragen sind. Eine Rücknahme der Verpackung bieten wir nur nach vorheriger, ausdrücklicher Vereinbarung an.
3.5 Für die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial ist der Kunde zuständig. Wenn Sie uns mit der Entsorgung beauftragen, informieren wir Sie vorab über die anfallenden Kosten. Wir berechnen für diese Leistung eine faire und angemessene Vergütung.
3.6 Unsere aktuelle Preisliste ist ein wichtiger Bestandteil dieser AGB und steht Ihnen jederzeit auf unserer Website unter www.phonerepaircenter.at zur Verfügung. Obwohl wir stets um Aktualität und Richtigkeit bemüht sind, können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Sollten Sie einen Fehler entdecken, informieren Sie uns bitte, damit wir diesen umgehend korrigieren können.
4 Beigestellte Ware
4.1. Bitte beachten Sie, dass die Gewährleistung für Geräte und Materialien, die Sie uns zur Verfügung stellen, ausgeschlossen ist. Die Verantwortung für diese Geräte und Materialien liegt ausschließlich beim Kunden.
5 Zahlung
5.1 Die Berechtigung zu einem Skontoabzug besteht nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Um eine effiziente Zuordnung Ihrer Zahlung zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns die Rechnungsnummer oder andere relevante Informationen mitzuteilen. Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen werden nicht automatisch übernommen.
5.3 Sollten Sie mit Zahlungen aus anderen Verträgen in Verzug geraten, behalten wir uns vor, unsere Leistungen aus diesem Vertrag vorübergehend einzustellen, bis alle offenen Forderungen beglichen sind.
5.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen.
5.5 Sollte die Zahlungsfrist, auch für einzelne Teilleistungen, überschritten werden, verlieren gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge usw.) ihre Gültigkeit und werden dem Rechnungsbetrag wieder hinzugerechnet.
5.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Kunde, alle notwendigen und angemessenen Kosten für die Einbringung der Forderung zu übernehmen, einschließlich Mahnspesen, Inkassogebühren und Rechtsanwaltskosten.
5.7 Im Falle eines Zahlungsverzugs von Verbrauchern berechnen wir Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Höhe von 4% pro Jahr. (Stand: Januar 2025).
5.8 Im Falle eines Zahlungsverzugs von Unternehmen berechnen wir Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. (Stand: Januar 2025).
5.9 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche des Kunden entweder durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden.
5.10 Kunden werden gebeten, den Kostenvoranschlag eingehend zu prüfen und uns ihre Entscheidung bezüglich der Reparatur innerhalb der Gültigkeitsfrist des Kostenvoranschlags mitzuteilen. Die Annahme oder Ablehnung kann über unser CRM-System, persönlich oder telefonisch erfolgen. Eine mündliche Annahme wird einer schriftlichen Annahme rechtlich gleichgestellt.
5.11 Ihre Zahlungsinformationen werden von uns streng vertraulich behandelt. Wir setzen angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation zu schützen.
6 Bonitätsprüfung
6.1 Der Kunde erklärt hiermit sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA, Creditreform und KSV übermittelt werden dürfen.
7 Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. * Klärung aller technischen Einzelheiten,
* Schaffung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Kunden (Informationen auf Anfrage),
* Erhalt vereinbarter Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen,
* Erfüllung aller vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten durch den Kunden.
7.2. Der Kunde gewährleistet, dass alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung des Werks gegeben sind. Dies umfasst Voraussetzungen, die im Vertrag oder in vorvertraglichen Informationen beschrieben wurden, sowie solche, die der Kunde aufgrund seiner Fachkenntnisse oder Erfahrung kennen musste.
Beispiele:
- Reparaturen:
- Bei der Reparatur eines Smartphones muss der Kunde sicherstellen, dass keine unbefugten Eingriffe vorgenommen wurden, die die Reparatur erschweren oder unmöglich machen.
- Bei der Reparatur eines Laptops muss der Kunde sicherstellen, dass keine illegalen Softwareinstallationen vorhanden sind, die die Reparatur beeinträchtigen können.
- Bei der Reparatur von Geräten mit Wasserschaden, muss der Kunde auf diesen Schaden hinweisen.
- Gekaufte Produkte:
- Bei der Installation von Software muss der Kunde sicherstellen, dass die Hardware des Computers die Mindestanforderungen erfüllt.
- Bei der Installation von Hardware muss der Kunde sicherstellen, dass die Stromversorgung und andere notwendige Voraussetzungen gegeben sind.
- Bei dem Kauf von Ersatzteilen, muss der Kunde sicherstellen, das er die Kompatibilität des Ersatzteils mit seinem Gerät überprüft hat.
Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Informationen über den Zustand des Geräts oder die Kompatibilität der Produkte wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
7.3. Für die Konstruktion und Funktionsfähigkeit von vom Kunden beigestellten Teilen übernimmt der Kunde die alleinige Haftung.
7.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung
abzutreten.
8 Leistungsausführung
8.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zumutbare, sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen unserer Leistungserbringung als vorab genehmigt gelten.
8.2. Sollte es nach Auftragserteilung zu Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags kommen, unabhängig vom Grund, verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum, der die Auswirkungen der Änderungen berücksichtigt.
8.3. Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluss eine beschleunigte Leistungserbringung, stellt dies eine Vertragsänderung dar. In diesem Fall können Überstunden und/oder zusätzliche Kosten für die beschleunigte Materialbeschaffung anfallen, die wir dem Kunden in angemessenem Umfang in Rechnung stellen.
9 Liefer- und Leistungsfristen
9.1. Liefer- und Leistungsfristen sowie -termine sind für uns ausschließlich dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich festgelegt wurden. Jegliche Abweichung von dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
9.2. Liefer- und Leistungsfristen sowie -termine verschieben sich im Falle von höherer Gewalt, Streik, unvorhersehbaren und von uns nicht verschuldeten Verzögerungen durch Zulieferer oder anderen vergleichbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, um den Zeitraum, in dem das Ereignis andauert. Das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar machen, bleibt davon unberührt.
9.3. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt Mitwirkungspflichten des Kunden, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
9.4. Falls das reparierte Gerät nach Benachrichtigung nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeholt wird oder eine per Post versendete Sendung nicht zugestellt werden kann und an uns zurückgesandt wird, berechnen wir ab 4 Wochen nach Versanddatum eine Lagergebühr von 1 € pro Tag. Zudem werden alle durch den Postversand entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde trägt die Verantwortung, den Reparaturstatus selbst zu überprüfen. Zur Vereinfachung bieten wir ein Reparaturverfolgungstool auf unserer Website und sind während der Arbeitszeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar.
9.5. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden reparierte Geräte für einen Zeitraum von 3 Monaten aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, sowohl die Kosten für die durchgeführte Reparatur als auch die Kosten für die Entsorgung des Geräts in Rechnung zu stellen.
9.6. Der Rücktritt vom Vertrag aufgrund von Verzug ist nur wirksam, wenn der Kunde dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung setzt und gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag androht. Die Nachfristsetzung und Rücktrittsandrohung müssen schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Haftung und Reparaturbedingungen
- Datenverlust: Für Daten und Einstellungen auf dem zu reparierendes Gerät übernehmen wir keine Haftung. Bitte sichern Sie Ihre Daten eigenverantwortlich.
- Folgeschäden: Aufgrund der Beschädigung eines Geräts können während der Reparatur Folgeschäden entstehen. Wir übernehmen keine Haftung für solche Folgeschäden.
- Wartungsgebühr: Ist eine Reparatur zum vereinbarten Preis nicht möglich oder wird der Reparaturvorgang abgebrochen, erheben wir eine Wartungsgebühr von 40 Euro. Diese Gebühr fällt unabhängig davon an, ob sie im Kostenvoranschlag angegeben ist.
- Ersatzteile und Herstellergarantie: Da wir kein autorisierter Partner der jeweiligen Hersteller sind, verwenden wir möglicherweise Nachbauersatzteile. Bei bestimmten Modellen kann dies zu Fehlermeldungen führen. Die Herstellergarantie Ihres Geräts erlischt, sobald wir mit der Reparatur beginnen.
- Reparaturerfolg: Die im Reparaturauftrag vorgeschlagenen Maßnahmen stellen eine mögliche Lösung dar, jedoch keine Garantie für den Erfolg der Reparatur.
- Gewährleistung: Auf alle Reparaturen und Dienstleistungen erhalten Sie die gesetzlich geregelte Gewährleistung.
- Kostenvoranschlag: Handelt es sich nicht um einen Garantiefall, erstellen wir einen Kostenvoranschlag zum Preis von 40 Euro. Diese Gebühr wird bei einem Reparaturauftrag verrechnet.
- Garantieansprüche: Bezüglich Garantieansprüche und Reparaturabwicklung gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers.
- Rücksendung: Die Rücksendung des Geräts erfolgt per Österreichische Post AG.
- Informationen zu Bildschirmcodes und Testverfahren: Um Ihnen die bestmögliche Reparaturqualität zu gewährleisten, führen wir umfassende Tests an Ihrem Gerät durch. Für diese Tests benötigen wir die entsprechenden Bildschirmcodes. Sollten Sie uns diese nicht zur Verfügung stellen, können wir die Tests nicht in vollem Umfang durchführen. Dies kann zu Einschränkungen in der Reparaturqualität führen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir in diesem Fall keine Haftung für mögliche Mängel übernehmen können.
10 Gefahrtragung und Versendung
10.1. Die Gefahr für das Gerät geht auf den Kunden über, sobald wir es zur Abholung in unserem Werk oder Lager bereithalten, es an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben oder es uns zur Reparatur zugesandt wird. Versand, Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden. Diese Regelung gilt auch für unsere Abholstellen, kooperierenden Unternehmen und Niederlassungen.
10.2. Der Kunde erklärt sich mit jeder sachgemäßen Versandart einverstanden. Wir behalten uns das Recht vor, die Versandart nach unserem Ermessen zu wählen. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird, erfolgt der Versand der Geräte standardmäßig mit der Österreichischen Post AG. Bitte beachten Sie, dass die Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Pakets während des Transports auf einen Betrag von 510 Euro begrenzt ist. Für Geräte mit einem höheren Wert empfehlen wir dringend, eine zusätzliche Transportversicherung auf Kosten des Kunden abzuschließen. Gerne bieten wir Ihnen diese Option auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch an.
10.3. Wir sind berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen, sofern der Kunde mit einer Zahlung aus der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ein mit uns vereinbartes Kreditlimit überschritten wird oder sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtern.
10.4. Da an unseren Abholstellen oder bei unseren Partnerunternehmen keine detaillierte technische Prüfung der Geräte möglich ist, erfolgt eine umfassende Geräteprüfung ausschließlich in unserer Zentrale in Salzburg. Daher kann bei Geräten, die nicht in den Prüfprozess einbezogen wurden, kein Kausalzusammenhang, zwischen den vom Kunden vor oder nach der Prüfung genannten Problemen und zukünftig auftretenden Problemen hergestellt werden.
11 Annahmeverzug
11.1. Gerät der Kunde länger als 28 Kalendertage in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Punkt 9.4 zusteht.
11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag unsererseits dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttoauftragswertes (mindestens jedoch die Kostenvoranschlagspauschale) ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Sollte der tatsächliche Schaden höher sein als der von uns ermittelte, können Sie selbstverständlich einen höheren Schaden geltend machen.
12 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
12.1. Die von uns verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverarbeiten oder weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterverarbeitung oder dem Weiterverkauf entstehen, an uns ab.
12.2. Die Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, uns die beabsichtigte Weiterveräußerung rechtzeitig unter Angabe des vollständigen Namens und der genauen Anschrift des Käufers schriftlich mitzuteilen. Bei Erteilung unserer Zustimmung tritt der Kunde die aus der Weiterveräußerung resultierende Kaufpreisforderung bereits jetzt sicherheitshalber an uns ab.
12.3. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
12.4. Der Kunde trägt alle Kosten, die für eine angemessene und notwendige Rechtsverfolgung entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten, Gerichtskosten und Inkassogebühren.
12.5. Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht automatisch einen Rücktritt vom Vertrag. Ein Rücktritt erfolgt nur, wenn wir diesen ausdrücklich erklären.
12.6. Der Kunde ist verpflichtet, den Leistungs-/Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen weder zu verpfänden noch sicherungszuübereignen oder auf andere Weise mit Rechten Dritter zu belasten. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns umgehend zu benachrichtigen.
12.7. Zur Sicherung unserer Forderungen, einschließlich Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften, sind wir berechtigt, Erzeugnisse und Waren bis zur Begleichung sämtlicher offener Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten.
13 Schutzrechte Dritter
13.1. Bitte beachten Sie, dass Sie als Kunde die alleinige Verantwortung dafür tragen, dass durch die Herstellung oder Reparatur von Liefergegenständen nach Ihren Unterlagen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
13.2. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Herstellung oder Reparatur von Liefergegenständen nach Kundenunterlagen gegen uns geltend gemacht werden. Bei Geltendmachung von Schutzrechten Dritter sind wir berechtigt, die Herstellung oder Reparatur auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung einzustellen, es sei denn, die Ansprüche sind offensichtlich unberechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle Schäden zu ersetzen, die uns durch die Geltendmachung von Schutzrechten Dritter entstehen.
13.3. Wir haben das Recht, vom Kunden den Ersatz aller notwendigen und nützlichen Aufwendungen zu fordern, die uns im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags entstanden sind.
13.4. Im Falle eines Rechtsstreits behalten wir uns vor, angemessene Kostenvorschüsse für die anfallenden Prozesskosten zu verlangen. Selbstverständlich erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Kosten.
13.5. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der rechtlichen Unzulässigkeit der vom Auftragnehmer im Bereich Marketing erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen ergeben.
14 Geistiges Eigentum
14.1. Liefergegenstände sowie alle von uns beigestellten oder erstellten Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, sonstige Unterlagen und Software bleiben unser ausschließliches geistiges Eigentum. Der Kunde erhält ein nicht-übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.
14.2. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Zurverfügungstellung, dem Kopieren, der Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung unserer Unterlagen behalten wir uns vor, eine Vertragsstrafe geltend zu machen.
14.3. Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen Dritten gegenüber streng geheim zu halten. Dies gilt gleichermaßen für B2B-Partner, Franchiseunternehmen und alle externen Parteien, mit denen wir eine Geheimhaltungsvereinbarung getroffen haben.
14.4. Alle von uns im Marketingbereich hergestellten Schriftsätze, Stanzen, Lithos, entwickelte oder programmierte Software sowie für den Produktionsvorgang erforderlichen Arbeitsbehelfe verbleiben in unserem ausschließlichen Eigentum. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung geht das technische Endprodukt (einschließlich Software) in das Eigentum des Auftraggebers über. Eine Aufbewahrungspflicht für Arbeitsunterlagen besteht nicht. Alle im Zusammenhang mit dem Auftrag angefertigten Muster, Entwürfe und Software bleiben unser Eigentum. Der Auftraggeber erhält ein nicht-übertragbares Nutzungsrecht am technischen Endprodukt (einschließlich Software) im Rahmen des Vertragszwecks.
15 Nutzungsrecht
15.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die von uns im Bereich Marketing erbrachten Leistungen ausschließlich für den im Vertrag vereinbarten Zweck zu nutzen. Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte oder die Verwendung für andere Zwecke, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und ist durch eine gesonderte urheberrechtliche Vereinbarung zu regeln. Von uns entwickelte Konzepte, Strategien und Systeme sind ausschließlich für das beauftragende juristisch selbständige Unternehmen bestimmt. Eine Nutzung durch angeschlossene oder verbundene Unternehmen ist nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung gestattet.
16 Gewährleistung
16.1. Für unsere erbrachten Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, beginnend mit dem Gefahrenübergang gemäß den Bestimmungen dieser AGB.
16.2. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gilt die Leistung mit Fertigstellung als übergeben. Das bedeutet, dass die Leistung spätestens dann als übergeben gilt, wenn Sie sie in Gebrauch nehmen oder die Übernahme ablehnen. Mit der Mitteilung, dass die Leistung fertig ist, gilt sie als übergeben, es sei denn, Sie haben einen triftigen Grund, die Annahme zu verweigern.
16.3. Wenn Sie einen Mangel beanstanden, werden wir uns bemühen, diesen zu beheben. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Behebung des Mangels keine Anerkennung des Mangels darstellt. Wir werden den behaupteten Mangel prüfen und entscheiden, ob ein Mangel vorliegt.
16.4. Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Beweismittel, wie z.B. ein Sachverständigengutachten, nachzuweisen, dass der behauptete Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag.
16.5. Mängelrügen und Beanstandungen jeglicher Art müssen schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Feststellung des Mangels, an unserem Firmensitz unter Angabe einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung und der möglichen Ursachen erfolgen. Andernfalls verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden, sofern dies tunlich ist, zur Prüfung zu übergeben.
16.6. Haftungsbestimmungen bei gelieferten Paketen:
Bei äußerlich erkennbaren Schäden hat der Empfänger bei der Anlieferung einen eindeutigen Vermerk auf dem Übernahmebeleg zu protokollieren und muss uns diesen am selben Werktag schriftlich bekannt geben.
16.7. Mängelrügen und Kostenerstattung
Stellt sich heraus, dass Mängelrügen des Kunden unberechtigt sind, ist dieser verpflichtet, uns alle entstandenen Aufwendungen für die Feststellung der Mangelfreiheit oder die Fehlerbehebung zu ersetzen. Dies gilt uneingeschränkt für Reklamationen im Zusammenhang mit Reparaturen und Lieferungen.
16.8. Wir sind berechtigt, jede Art von Untersuchung durchzuführen oder durchführen zu lassen, die wir zur Klärung der Beanstandung für notwendig erachten, einschließlich zerstörender Prüfverfahren. Stellt sich heraus, dass kein Fehler von uns vorliegt, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung gegen ein angemessenes Entgelt.
16.9. Bitte beachten Sie, dass Sie als Kunde die Transport- und Fahrtkosten für die Mängelbehebung tragen. Zudem sind Sie verpflichtet, auf unsere Anfrage unentgeltlich Arbeitskräfte, Energie und Räume bereitzustellen und gemäß den Mitwirkungspflichten mitzuwirken.
16.10. Der Kunde gewährt uns mindestens drei angemessene Versuche zur Mängelbehebung, wobei jeder Versuch eine vollständige Überprüfung und Reparatur umfasst.
16.11. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich nicht um einen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt. Ein Mangel gilt als wesentlich, wenn er die vertraglich vereinbarte Nutzung der Leistung erheblich beeinträchtigt.
16.12. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
16.13. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir ausschließlich Gewähr für die bedingungsgemäße Ausführung gemäß diesen Spezifikationen. Eine Haftung für die Funktionalität oder Eignung der Leistungsgegenstände für den vom Kunden beabsichtigten Zweck ist ausgeschlossen.
16.14. Ein Mangel unserer Produkte liegt nicht vor, wenn die technischen Anlagen des Kunden, wie etwa Zuleitungen, Verkabelung, Netzwerke usw., nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Kompatibilität seiner Anlagen vor der Inbetriebnahme unserer Produkte zu prüfen.
16.15. Haftung bei Marketing-Leistungen (Website-Erstellung, Apps, CRM-Programm, sonstige Dienstleistungen)
Die von uns erbrachten Leistungen im Bereich Marketing, einschließlich Website-Erstellung, App-Entwicklung, unserem selbst erstellten CRM-Programm und sonstiger Dienstleistungen, basieren auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von uns auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
Vom Kunden angeforderte Änderungen müssen schriftlich über die von uns bereitgestellte Plattform oder die Firmen-E-Mail-Adresse übermittelt werden. Unser Unternehmen haftet nicht für Fehler, die während der Übermittlung und Umsetzung dieser Änderungsanforderungen auftreten können. Der Kunde garantiert die Richtigkeit aller von ihm bereitgestellten Informationen. Unser Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen zu überprüfen. Die Verantwortung für die Informationsüberprüfung liegt beim Kunden.
Die vom Kunden bereitgestellten Informationen werden automatisch über unsere programmierten Systeme mit künstlicher Intelligenz an den festgelegten Orten platziert. Unser Unternehmen übernimmt keine Verantwortung, wenn die vom Kunden bereitgestellten Informationen rechtswidrig sind. Die Verwendung rechtswidriger Informationen kann gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung nach sich ziehen. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit aller von ihm bereitgestellten Informationen.
16.16. Der Auftragnehmer legt aus dem Bereich Marketing dem Auftraggeber regelmäßige Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem innerhalb einer von uns vorgegebenen angemessenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren sind. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit uns schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden.
16.17. Bei unerwarteten Ausfällen, Störungen oder Leistungseinbußen der von uns angebotenen Marketingdienstleistungen, der Website-Entwicklung, der Franchise-Systeme, der CRM-Software, unseres Onlineshops und aller anderen Dienstleistungen haftet unser Unternehmen in keiner Weise für direkte oder indirekte finanzielle Verluste, die sich aus dieser Situation ergeben. Unser Unternehmen übernimmt auch keine Haftung, wenn unerwartete Ausfälle, Störungen oder Leistungseinbußen aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Cyberangriffe, Stromausfälle usw.) auftreten.
17 Haftung und Produkthaftung
17.1. Die über den Online-Shop unseres Unternehmens bestellten Ersatzteile wurden erfolgreich durch zahlreiche Tests geprüft. Wenn der Kunde behauptet, dass die Teile nicht wie angegeben funktionieren, ist die erneute Prüfung der Teile durch den Hersteller zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, während dieses Testprozesses zu warten. Ersatzteile, die unter die Garantie fallen, werden eins zu eins durch neue ersetzt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt nicht.
17.2. Wenn die vom Kunden bestellten Teile vom Kunden absichtlich oder unabsichtlich beschädigt wurden und der Kunde eine Bewertung dieser beschädigten Teile im Rahmen der Garantie verlangt, und wenn bei den vom Hersteller oder unserem Unternehmen durchgeführten Überprüfungen festgestellt wird, dass der Schaden durch Benutzerfehler oder externe Faktoren verursacht wurde, werden die beschädigten Teile zurückgegeben. Im Falle eines Postversands wird eine Versandgebühr erhoben. Für die durchgeführte Überprüfung wird unabhängig vom Wert des Teils eine Prüfgebühr von 39,- Euro erhoben.
17.3. Schäden, die durch die Tätigkeiten unseres Unternehmens entstehen können, werden im Rahmen der Limits der Polizze des Versicherungsunternehmens, mit dem unser Unternehmen zusammenarbeitet, abgedeckt. Schäden, die nicht unter die Versicherungspolice fallen, werden von unserem Unternehmen nicht abgedeckt. Die Haftung unseres Unternehmens ist durch die gesetzlichen Bestimmungen und die Bedingungen der Versicherungspolice begrenzt.
17.4. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
17.5. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
17.6. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
17.7. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, für Schäden durch Entfernung oder Beschädigung von Sicherheitssiegeln oder anderen von uns angebrachten Merkmalen sowie für Schäden, die durch Veränderungen am Produkt entstehen.
17.8. Kann der Kunde für Schäden, für die wir haften, Leistungen aus einer eigenen oder für ihn abgeschlossenen Versicherung (z.B. Haftpflicht-, Kasko-, Transport- oder Feuerversicherung) beanspruchen, so ist er verpflichtet, dies zu tun. Unsere Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme der Versicherung entstehen, etwa durch höhere Versicherungsprämien oder Selbstbeteiligungen.
17.9. Die geschuldeten Produkteigenschaften ergeben sich aus den Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstigen produktbezogenen Informationen (insbesondere Kontrolle und Wartung), die der Kunde aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen von uns, Herstellern oder Importeuren erwarten kann. Der Kunde als Weiterverkäufer ist verpflichtet, eine angemessene Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und uns im Falle von Regressansprüchen schadlos zu halten.
18 Haftung Displayschutzfolien/sonstiges Zubehör
18.1. Wir übernehmen keine Haftung für mitgesandte Displayschutzfolien, Ladekabel oder andere Zubehörteile, die bei der Annahme von Geräten zur Reparatur beiliegen. Aufgrund von Hersteller- oder Netzbetreibervorgaben kann es im Zuge der Reparatur unumgänglich sein, Bauteile auszutauschen, was zum Entfernen oder zur Beschädigung von Displayschutzfolien führen kann.
18.2. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, Displayschutzfolien vor der Übergabe zur Reparatur zu entfernen.
18.3. Phone Repair Center haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgesandten Materialien und übernimmt diesbezüglich keine Garantie.
18.4. Phone Service Center, übernimmt keine Haftung für mitgesandte SIM-Karten, sowie etwaiges Zubehör, das nicht im Sales Pack enthalten war. Der Auftraggeber hat somit vor Abgabe zur Reparatur, selbst Sorge zu tragen, SIM-Karten aus dem Gerät zu entfernen.
19 Software
19.1. Enthalten Leistung oder Kauf Softwarebauteile oder Computerprogramme (insbesondere Übertragungsschnittstellen), räumen wir dem Auftraggeber ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht am vereinbarten Aufstellungsort ein. Dieses Nutzungsrecht unterliegt den vertraglichen Bedingungen und der zugehörigen Dokumentation, wie z.B. der Bedienungsanleitung.
19.2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber – bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche – nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder zu anderen als den ausdrücklich vereinbarten Zwecken zu verwenden.
19.3. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Software besteht nur für die Übereinstimmung der Software mit den bei Vertragsabschluss vereinbarten Spezifikationen, sofern die Software gemäß den Installationserfordernissen eingesetzt und den jeweils geltenden Einsatzbedingungen entspricht. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr dafür, dass die Software einwandfrei beschaffen ist sowie ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. Das Auftreten von Fehlern kann nicht ausgeschlossen werden.
19.4. Die Auswahl und Spezifikation der vom Auftragnehmer angebotenen Software (insbesondere Übertragungsschnittstellen) erfolgt durch den Auftraggeber, welcher dafür zu sorgen hat, dass diese mit den technischen Gegebenheiten bei sich kompatibel sind.
19.5. Für individuell herzustellende Software ergeben sich die Leistungsmerkmale, speziellen Funktionen, Hard- und Softwarevoraussetzungen, Installationserfordernisse, Einsatzbedingungen und die Bedienung ausschließlich aus dem zwischen den Vertragsteilen schriftlich zu vereinbarenden Pflichtenheft. Die für die Herstellung von Individualsoftware erforderlichen Informationen hat der Auftraggeber vor Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist für die Benutzung der Software und die damit erzielten Resultate verantwortlich.
20 Datensicherung nicht möglich
20.1 Bei der Annahme von Geräten zur Reparatur ist es dem Phone Repair Center in der Regel nicht möglich, alle auf dem Gerät befindlichen Daten (Dateien, Fotos, Videos, Kalendereinträge, Apps usw.) zu sichern und nach der Reparatur wiederherzustellen. Im Zuge der Reparatur kann es aufgrund von Hersteller- und/oder Netzbetreibervorgaben erforderlich sein, neue Software aufzuspielen oder Bauteile auszutauschen. Dies führt in der Regel dazu, dass alle Einstellungen und persönlichen Daten überschrieben, gelöscht oder entfernt werden ("Zurücksetzen auf Werkseinstellungen").
Wichtiger Hinweis:
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bieten wir jedoch eine kostenpflichtige Datenrettung an. Im Rahmen dieses Service können wir in der Regel Fotos, Videos, Kontakte und gegebenenfalls Kalendereinträge übertragen. Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Datenrettung nicht in jedem Fall möglich ist.
Wir empfehlen Ihnen dringend, vor der Abgabe Ihres Geräts zur Reparatur eine vollständige Datensicherung durchzuführen. So stellen Sie sicher, dass Ihre wertvollen Daten im Falle eines Datenverlustes geschützt sind.
20.2 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, vor der Übergabe zur Reparatur eine externe Datensicherung zu erstellen.
20.3 Phone Repair Center übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keinerlei Garantie und Haftung für diese Daten bzw. den Folgen aus dem Verlust/ einer Beschädigung,
20.4 Dies gilt insbesondere auch, wenn im Vorfeld seitens des Auftraggebers eine Sicherstellung und/ oder Wiederherstellung auf dem Gerät gefordert worden wäre und dem seitens Phone Repair Center nicht widersprochen worden ist.
20.5 Wir bemühen uns nach bestem Wissen und Gewissen, zugesagte Datensicherungen durchzuführen. Im Falle eines Datenverlusts oder einer Datenbeschädigung können jedoch keine Garantie-, Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
21 Referenz
21.1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.
22 Geräte mit beschädigten Lithium-Ionen-Akkus
22.1. Als beschädigt gelten Akkus, wenn sie gebrochen oder gesprungen sind, wenn ein Teil fehlt, aber auch wenn sie aufgebläht sind – egal ob nur ganz schwach oder bereits sehr stark.
22.2. Lithium-Ionen-Akkus unterliegen beim Transport immer den Richtlinien der ADR (Europäische Gefahrengutvorschriften Straße). Sobald der Akku beschädigt ist, darf er nur mehr unter ganz speziellen Voraussetzungen und Genehmigungen auf der Straße transportiert werden.
22.3. Ein Gerät mit einem beschädigten Akku darf unter keinen Umständen einzeln oder auch gemeinsam mit anderen Geräten verpackt und an einen Paketdienstleister, Botendienst oder sonstigen Frächter zum Transport übergeben werden.
22.4. Sollten sie ein Gerät mit beschädigtem Akku haben dann wenden sie sich bitte an die Stelle, bei der sie das Gerät bezogen haben (Händler, Provider Shop, Distributor, etc…).
22.5. Sollte das Gerät trotzdem zu uns eingesendet werden sehen wir uns leider gezwungen die uns entstehenden Handlings- und Entsorgungskosten bis zu einer Höhe von max. 49.- inkl. MwSt. zu verrechnen. Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im Falle eines Unfalls während des Transportes, der durch einen beschädigten Akku verursacht wird, auch sie als Verpacker in der Haftung stehen.
23 Datenschutz
23.1 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine sämtlichen, personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns verwendet und insbesondere automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs von uns verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Unsere Vertragspartner sind über unsere Datenschutzbestimmungen instruiert und uns diesbezüglich verpflichtet.
24 Leihgeräte
24.1 Bitte beachten Sie, dass vor Rückgabe des Leihgerätes sämtliche darauf befindliche persönliche Daten und Einstellungen von Ihnen gelöscht werden müssen. Phone Repair Center übernimmt keine Haftung für die darauf befindlichen Daten.
24.2 Die ordnungsgemäße sowie saubere Handhabung des geliehenen Gerätes liegt in der Verantwortung des Kunden. Im Falle eines Verlustes des geliehenen Gerätes, oder einer Beschädigung, behält sich Phone Service Center das Recht vor, eine angemessene Vergütung vom Kunden zu verlangen.
24.3 Vor der Rückgabe muss der Kunde seine personenbezogenen Daten sichern und aus dem Leihgerät entfernen. Nach Abgabe des Leihgerätes wird das Leihgerät von Phone Service Center auf seine Werkseinstellungen zurückgesetzt, um eine eventuelle Datenweitergabe zu verhindern und um die Kundenprivatsphäre zu schützen.
24.4 Die jeweilige Gebühr des geliehenen Gerätes ist direkt bei Abgabe der Reparatur zu begleichen. Die Leihgebühr beträgt € 20,- inkl. Ust.
24.5 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Referenznormen (IPRG, EVÜ,
etc.). Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.
25 OnSite/InHome Service der Phone Service Center
25.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Ausführung von Dienstleistungen für Unternehmer (im Folgenden „Besteller“), soweit wir nicht ausdrücklich mit dem Besteller schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
25.2 Die Annahme eines Auftrages erfolgt schriftlich (z.B. per E-Mail) oder durch Beginn unserer Tätigkeit.
25.3 Für den Umfang der Leistung ist der Befund in unseren Werkstätten oder an Ort und Stelle durch unsere Service-Techniker maßgebend
25.4 Nach Möglichkeit werden die vereinbarten Werkskundendienst-Besuchstermine eingehalten, ohne dass sie den Charakter eines Fixgeschäftes nach § 919 ABGB erhalten. Ansprüche auf Schadenersatz wegen leicht fahrlässig verursachten Leistungsverzuges sind ausgeschlossen.
25.5 Für Dienstleistungen gelten die jeweils bei Auftragserteilung gültigen Werkskundendienst-Verrechnungssätze. Für die zur Ausführung der Dienstleistungen vom Werkskundendienst verwendeten Ersatzteile gilt die jeweils bei Auftragserteilung. gültige Ersatzteil-Preisliste.
25.6 Die Zahlung wird mit erbrachter Leistung fällig. Die Rechnungen sind sofort bar oder via Bankomaten, ohne Abzug, zahlbar.
25.7 Für die Kostenvoranschläge werden die Fahrt und der Aufwand unserer Service-Techniker nach den jeweils gültigen Verrechungssätzen in Rechnung gestellt, sofern wir den Besteller vorher auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen haben. Sämtliche Kostenvoranschläge sind unverbindlich und freibleibend.
25.8 Von uns gelieferte und montierte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung unser Eigentum.
25.9 Kostenvoranschläge behalten 14 Tage ab Erstellungsdatum ihre Gültigkeit. Erfolgt bis dahin keine Benachrichtigung, gehen wir davon aus, dass eine Reparatur nicht gewünscht wird, und schließen den Reparaturauftrag, Kostenpflichtig ab; ab diesem Zeitpunkt wird die Überprüfungspauschale keinesfalls mehr gutgeschrieben. Bei Auftragsablehnung übernehmen wir keine Haftung für Folgeschäden; eine 100%ige Wiederherstellung des Gerätes in den Zustand zum Zeitpunkt der Abgabe kann nicht immer erfolgen.
26 Gewährleistung – OnSite/InHome
26.1 Die Ausführung aller Dienstleistungen erfolgt durch fachkundige Kräfte. Wir gewährleisten sorgfältige, sachgemäße Ausführung der Arbeit.
26.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Ausführung der Dienstleistung. Innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel werden zunächst entweder durch Instandsetzung oder Ersatz der betreffenden Teile behoben
26.3 Wir leisten keine Gewähr für Fehler oder Mängel, die zurückzuführen sind, auf:
- die unsachgemäße Bedienung, Verwendung oder Beanspruchung der eingebauten oder gelieferten Ersatzteile.
- äußere Einwirkungen nach Einbau oder Lieferung der Ersatzteile, z.B. Schäden durch Stoß oder Schlag, durch
Witterungseinflüsse oder sonstige Naturerscheinungen; - Wartungen, Reparaturen oder sonstige Arbeiten, die von Dritten, nicht durch Phone Service Center autorisierte Servicepartner, vorgenommen wurden;
- die Verwendung nicht originaler Ersatzteile
27 Periodische Arbeiten Beendigung
27.1. Umfasst ein Auftrag aus dem Bereich Marketing die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Druckarbeiten (Zeitschriften, Magazine und Ähnliches) und ist kein Endtermin oder keine Kündigungsfrist vereinbart, so kann der Auftrag nur durch schriftliche Kündigung mit einer jährlichen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres beendet werden.
Geltungsbereich:
Diese Regelung gilt für alle unsere Marketingdienstleistungen, einschließlich CRM-Systeme, Webseitenentwicklung und Social-Media-Management, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Individuelle Vereinbarungen:
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen über Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen mit uns zu treffen. Diese Vereinbarungen werden in einem separaten Vertrag schriftlich festgehalten und haben Vorrang vor den hier genannten Regelungen.
28 Salvatorische Klausel
28.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
28.2. Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
29 Allgemeines
29.1. Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist einvernehmlich ausgeschlossen.
29.2. Als integrierte Bestandteile dieser AGB gelten die „Preisliste“ und die „Service – und Reparaturbedingungen der Phone Repair Center“ in ihrer aktuellen Version zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses – Dokumente jeweils abrufbar auf unserer Homepage (www.phonerepaircenter.at).
29.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
29.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich zuständige Gericht. Der Auftragnehmer ist berechtigt auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
29.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.
Bezahlung
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die nachfolgenden Zahlungsarten zur Verfügung.
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
Kreditkarte
Im Bestellprozess geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Ihre Karte wird nach Versendung der Ware belastet.
Bei Zahlung mit Firmenkreditkarten ("Business Cards") oder mit Kreditkarten, die außerhalb des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) ausgestellt wurden, erheben wir folgende Gebühren auf den Gesamtauftragswert:
- Kreditkarte außerhalb des EWR: 1,05%
- Firmenkreditkarten: 1,55%
PayPal
Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.
PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.
Rechnung
Sie zahlen den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware und der Rechnung per Überweisung auf unser Bankkonto. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
Geschenkgutschein
Ein Geschenkgutschein von Phone Repair Center wird elektronisch ausgestellt und muss auf unserer Homepage eingelöst werden. Der Wert eines Gutscheins kann zwischen 10€ und 400€ betragen. Wenn ein Kauf getätigt wird, dessen Wert unter dem des Geschenkgutscheins liegt, so verbleibt der übrig gebliebene Wert auf dem Gutschein.
Geschenkgutscheine von Phone Repair Center sind 2 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum und deren Wert kann nicht wieder aufgeladen werden. Zerstörte, gestohlene und verlorene Geschenkgutscheine werden nicht ersetzt.
Geschenkgutscheine werden nicht ausbezahlt.
Geschenkgutscheine ausgestellt in Verbindung mit Bundles, Wettbewerben oder ähnlichem können nicht ausbezahlt werden.